Seit 1.7.2007 sind wir gemeinsam in unserer Kanzlei tätig.
Unser Anspruch ist, unsere Mandanten kompetent rechtlich und wirtschaftlich vernünftig zu beraten.
Frau Rechtsanwältin Gehring hat die theoretischen Voraussetzungen zur Erlangung des Titels Fachanwältin für Erbrecht, Herr Rechtsanwalt Friedrich Gehring hat die theoretischen Voraussetzungen zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht jeweils durch die notwendige Fortbildung und erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Prüfungen erworben.
Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen und Firmen.
Privatpersonen beraten und vertreten wir vor Gericht in fast allen Fragen des täglichen Lebens. Die Übersichten zu Rechtsgebiete stellt unsere Schwerpunkttätigkeit dar. In den Fällen, in denen wir nicht tätig werden können, haben wir meist kompetente Kolleginnen und Kollegen, mit denen wir uns austauschen und Mandanten auch weiter empfehlen können.
Im gewerblichen Bereich vertreten und beraten wir natürliche und juristische Personen. Die Spannbreite der Mandanten reicht über den Dienstleister, verarbeitendes und produzierendes Gewerbe, Handwerker bis zu Kunst schaffenden. Dazu gehören beispielsweise Architekten, Bauunternehmen, Steuerberater, Bäckereien, Schreinereien, Sanitärfachbetriebe, EDV-Firmen, Einzelhändler, Gaststätten, Fremdenverkehrsbetriebe, Transportgewerbe, Hausverwaltungen, Lackierbetriebe, landwirtschaftliche Betriebe, Schlossereien, Freelancer.
Diese werden insbesondere in Fragen des Inkassowesens, des Verbraucherrechts, des Arbeitsrechts und dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen beraten und vertreten. Auch hier werden die Mandanten, wenn die Grenzen unserer Beratungstätigkeit erreicht werden, an kompetente Kolleginnen und Kollegen erforderlichenfalls vermittelt.
Rechtsanwälte Gehring
Karmelstr. 13
75378 Bad Liebenzell
Tel. 07052 4246
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